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   OVG Sachsen-Anhalt, 23.06.2014 - 2 L 32/13   

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OVG Sachsen-Anhalt, 23.06.2014 - 2 L 32/13 (https://dejure.org/2014,25967)
OVG Sachsen-Anhalt, Entscheidung vom 23.06.2014 - 2 L 32/13 (https://dejure.org/2014,25967)
OVG Sachsen-Anhalt, Entscheidung vom 23. Juni 2014 - 2 L 32/13 (https://dejure.org/2014,25967)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • Rechtsprechungsdatenbank Sachsen-Anhalt

    § 25 Abs 5 S 4 AufenthG 2004, Art 8 Abs 2 MRK
    Aufenthaltserlaubnis aus humanitären Gründen; Integration und Möglichkeit der Reintegration; Mitwirkungspflichten

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Verletzung des Verhältnismäßigkeitsgrundsatzes bzgl. des Zeitpunktes der Aufenthaltsbeendigung; Erteilung von Aufenthaltserlaubnissen aus humanitären Gründen (hier: u.a. wegen Erkrankung durch eine HIV-Infektion)

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (4)

  • OVG Sachsen-Anhalt (Leitsatz)

    Aufenthaltserlaubnis aus humanitären Gründen

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Verletzung des Verhältnismäßigkeitsgrundsatzes bzgl. des Zeitpunktes der Aufenthaltsbeendigung; Erteilung von Aufenthaltserlaubnissen aus humanitären Gründen (hier: u.a. wegen Erkrankung durch eine HIV-Infektion)

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Aufenthaltsbeendigung kann bei bestimmter Verwurzelung im Bundesgebiet Verhältnismäßigkeitsgrundsatz verletzen

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Aufenthaltsbeendigung kann bei bestimmter Verwurzelung im Bundesgebiet Verhältnismäßigkeitsgrundsatz verletzen

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Wird zitiert von ... (8)Neu Zitiert selbst (20)

  • BVerwG, 27.01.2009 - 1 C 40.07

    Altfallregelung; Bleiberechtserlass; oberste Landesbehörde; Einvernehmen mit dem

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 23.06.2014 - 2 L 32/13
    Eine Verletzung des in Art. 8 Abs. 2 EMRK normierten Verhältnismäßigkeitsgrundsatzes kommt allerdings bei Ausländern in Betracht, die aufgrund ihrer gesamten Entwicklung faktisch zu Inländern geworden sind und denen wegen der Besonderheiten des Falles ein Leben im Staat ihrer Staatsangehörigkeit, zu dem sie keinen Bezug haben, nicht zuzumuten ist (vgl. BVerwG, Urt. v. 29.09.1998 - 1 C 8.96 -, InfAuslR 1999, 54; Urt. v. 27.01.2009 - 1 C 40.07 -, BVerwGE 133, 73 [82 ff.], RdNr. 20 ff.; vgl. auch EGMR; Entsch. v. 16.06.2005 - 60654/00 - [Sisojeva] -, InfAuslR 2005, 349).

    Alle diese Umstände sind im Wege einer Gesamtbewertung zu gewichten (vgl. zum Ganzen auch BVerwG, Urt. v. 27.01.2009, a.a.O., S. 84, RdNr. 24).

  • VGH Baden-Württemberg, 13.12.2010 - 11 S 2359/10

    Zum Anspruch auf Erteilung eines humanitären Aufenthaltstitels nach § 25 Abs 5

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 23.06.2014 - 2 L 32/13
    Allerdings lässt sich nach der ständigen Spruchpraxis des EGMR aus Art. 8 EMRK grundsätzlich kein irgendwie geartetes Recht dahingehend ableiten, ein Ausländer dürfe sich einen Aufenthaltsort in einem Konventionsstaat frei wählen; vielmehr ist den Konventionsstaaten grundsätzlich ein weiter Ermessensspielraum eingeräumt, ob und unter welchen Voraussetzungen sie Einwanderung in ihr Hoheitsgebiet zulassen wollen (vgl. die Rechtsprechungsnachweise im Urt. d. VGH BW v. 13.12.2010 - 11 S 2359/10 -, DVBl 2011, 370 [371], RdNr. 26 in juris).

    Eine prinzipiell andere Sichtweise würde dazu führen, dass minderjährige Kinder ihren nicht - oder jedenfalls nicht zulänglich - integrierten Eltern ein Aufenthaltsrecht verschaffen würden, obwohl diesen selbst eine Rückkehr in das Herkunftsland ohne weiteres zumutbar wäre; im Ergebnis würden damit die Eltern das aufenthaltsrechtliche Schicksal ihrer minderjährigen Kinder teilen, was mit den im Rahmen der Verhältnismäßigkeitsprüfung nach Art. 8 EMRK ebenfalls einzustellenden einwanderungspolitischen Interessen des Staates grundsätzlich nicht in Einklang zu bringen ist (vgl. VGH BW, Urt. v. 13.12.2010, a.a.O., S. 374, RdNr. 54in juris; vgl. auch NdsOVG, Urt. v. 29.01.2009 - 11 LB 136/07 -, juris, RdNr. 75; Beschl. v. 12.03.2013 - 8 LA 13/13 - juris, RdNr. 20).

  • OVG Niedersachsen, 29.01.2009 - 11 LB 136/07

    Ausweisung und Androhung der Abschiebung aus dem Bundesgebiet; Verschleierung der

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 23.06.2014 - 2 L 32/13
    Eine prinzipiell andere Sichtweise würde dazu führen, dass minderjährige Kinder ihren nicht - oder jedenfalls nicht zulänglich - integrierten Eltern ein Aufenthaltsrecht verschaffen würden, obwohl diesen selbst eine Rückkehr in das Herkunftsland ohne weiteres zumutbar wäre; im Ergebnis würden damit die Eltern das aufenthaltsrechtliche Schicksal ihrer minderjährigen Kinder teilen, was mit den im Rahmen der Verhältnismäßigkeitsprüfung nach Art. 8 EMRK ebenfalls einzustellenden einwanderungspolitischen Interessen des Staates grundsätzlich nicht in Einklang zu bringen ist (vgl. VGH BW, Urt. v. 13.12.2010, a.a.O., S. 374, RdNr. 54in juris; vgl. auch NdsOVG, Urt. v. 29.01.2009 - 11 LB 136/07 -, juris, RdNr. 75; Beschl. v. 12.03.2013 - 8 LA 13/13 - juris, RdNr. 20).

    Darüber hinaus sind bei der beabsichtigten Rückführung minderjähriger Kinder die möglichen Unterstützungsleistungen der Eltern sowie deren Verbindungen im Heimatland in Rechnung zu stellen (NdsOVG, Urt. v. 29.01.2009, a.a.O., m.w.N.).

  • BVerwG, 10.03.2009 - 1 B 4.09

    Sperre für die Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis wegen einer Verletzung der

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 23.06.2014 - 2 L 32/13
    Nach § 25 Abs. 5 Satz 4 AufenthG obliegt es dem ausreisepflichtigen Ausländer, alles in seiner Kraft Stehende und ihm Zumutbare dazu beizutragen, damit etwaige Ausreisehindernisse überwunden werden (BVerwG, Beschl. v. 10.03.2009 - 1 B 4.09 -, Buchholz 402.242 § 25 AufenthG Nr. 11).

    Nur von vornherein erkennbar aussichtslose Handlungen sowie Mitwirkungshandlungen, die erkennbar ohne Einfluss auf die Möglichkeit der Ausreise sind, dürfen dem Ausländer nicht abverlangt werden (BVerwG, Beschl. v. 10.03.2009, a.a.O.).

  • OVG Niedersachsen, 12.03.2013 - 8 LA 13/13

    Anspruch eines Ausländers auf Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis nach § 25 Abs.

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 23.06.2014 - 2 L 32/13
    Ausnahmsweise kann etwas anderes gelten, wenn kein Elternteil in der Lage sein wird, diese Hilfen zu erbringen, etwa bei Inhaftierung oder schwerer Erkrankung (vgl. BayVGH, Beschl. v. 12.03.2013 a.a.O.).

    Eine prinzipiell andere Sichtweise würde dazu führen, dass minderjährige Kinder ihren nicht - oder jedenfalls nicht zulänglich - integrierten Eltern ein Aufenthaltsrecht verschaffen würden, obwohl diesen selbst eine Rückkehr in das Herkunftsland ohne weiteres zumutbar wäre; im Ergebnis würden damit die Eltern das aufenthaltsrechtliche Schicksal ihrer minderjährigen Kinder teilen, was mit den im Rahmen der Verhältnismäßigkeitsprüfung nach Art. 8 EMRK ebenfalls einzustellenden einwanderungspolitischen Interessen des Staates grundsätzlich nicht in Einklang zu bringen ist (vgl. VGH BW, Urt. v. 13.12.2010, a.a.O., S. 374, RdNr. 54in juris; vgl. auch NdsOVG, Urt. v. 29.01.2009 - 11 LB 136/07 -, juris, RdNr. 75; Beschl. v. 12.03.2013 - 8 LA 13/13 - juris, RdNr. 20).

  • BVerwG, 30.06.2006 - 5 B 99.05

    Beschwerde gegen die Nichtzulassung einer Revision; Anforderungen an das

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 23.06.2014 - 2 L 32/13
    Die Darlegung der rechtsgrundsätzlichen Bedeutung erfordert, dass der Rechtsmittelführer konkret auf die Rechts- oder Tatsachenfrage, ihre Klärungsbedürftigkeit und Klärungsfähigkeit sowie ihre über den Einzelfall hinausgehende Bedeutung eingeht (vgl. BVerwG, Beschl. v. 30.06.2006 - 5 B 99.05 -, Juris, m. w. Nachw.).
  • OVG Sachsen-Anhalt, 23.04.2010 - 2 L 148/09

    Anfechtung einer Baugenehmigung wegen Nichteinhaltung erforderlicher

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 23.06.2014 - 2 L 32/13
    Die Frage muss für eine Vielzahl, jedenfalls Mehrzahl von Verfahren bedeutsam sein; jedoch reicht allein der Umstand nicht aus, dass der Ausgang des Rechtsstreits auch für andere Personen von Interesse sein könnte oder sich vergleichbare Fragen in einer unbestimmten Vielzahl ähnlicher Verfahren stellen (vgl. Beschl. d. Senats v. 23.04.2010 - 2 L 148/09 -, Juris).
  • BVerfG, 16.07.2013 - 1 BvR 3057/11

    Zur Erforderlichkeit eines fachgerichtlichen Anhörungsrügeverfahrens vor Erhebung

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 23.06.2014 - 2 L 32/13
    Solche Zweifel liegen nur dann vor, wenn ein einzelner tragender Rechtssatz oder eine einzelne erhebliche Tatsachenfeststellung mit schlüssigen Gegenargumenten in Frage gestellt worden sind (vgl. BVerfG, Beschl. v. 16.07.2013 - 1 BvR 3057/11 -, NJW 2013, 3506, RdNr. 36 in juris, m.w.N.).
  • BVerwG, 30.04.2009 - 1 C 3.08

    Ehegattennachzug; Familienzusammenführung; Sicherung des Lebensunterhalts;

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 23.06.2014 - 2 L 32/13
    Für die Frage der Verwurzelung ist die Rechtmäßigkeit des Aufenthalts von maßgeblichem Gewicht (vgl. BVerwG, Urt. 30.04.2009 - 1 C 3.08 - NVwZ 2009, 1239, RdNr. 20 in juris; Beschl. d. Senats v. 13.09.2010 - 2 M 132/10 -, Juris).
  • BVerwG, 27.06.2006 - 1 C 14.05

    Aufenthaltserlaubnis aus humanitären Gründen; Aufenthaltsbefugnis;

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 23.06.2014 - 2 L 32/13
    Derartige Hindernisse können sich insbesondere aus inlandsbezogenen Abschiebungsverboten ergeben, zu denen u. a. auch diejenigen Verbote zählen, die aus Völkervertragsrecht (etwa aus Art. 8 EMRK) in Bezug auf das Inland herzuleiten sind (vgl. BVerwG, Urt. v. 27.06.2006 - 1 C 14.05 -, BVerwGE 126, 192 [197], RdNr. 17).
  • BVerwG, 29.09.1998 - 1 C 8.96

    Ausweisung eines türkischen Arbeitnehmers

  • EGMR, 16.06.2005 - 60654/00

    SYSSOYEVA ET AUTRES c. LETTONIE

  • EGMR, 16.09.2004 - 11103/03

    M. C. G. gegen Deutschland

  • OVG Sachsen-Anhalt, 15.05.2014 - 2 L 136/12

    Aufenthaltserlaubnis aus humanitären Gründen - Verwurzelung des Ausländers

  • OVG Rheinland-Pfalz, 24.02.2006 - 7 B 10020/06

    D (A), Aufenthaltserlaubnis, Ausreisehindernis, Integration, Kinder, in

  • VGH Bayern, 12.03.2013 - 10 CE 12.2697

    Aufenthaltserlaubnis für gut integrierte Jugendliche und Heranwachsende

  • OVG Sachsen-Anhalt, 13.02.2014 - 2 L 4/13

    Anfechtung einer immissionsschutzrechtlichen Genehmigung für die Errichtung und

  • OVG Sachsen-Anhalt, 13.09.2010 - 2 M 132/10

    Faktischer Inländer

  • VGH Bayern, 12.03.2013 - 10 C 12.2700

    Einstweilige Anordnung, Rechtsschutzbedürfnis, Aufenthaltserlaubnis, Abschiebung,

  • OVG Mecklenburg-Vorpommern, 16.09.2010 - 2 M 107/10

    Ausländerrechtliche Verbindung von Eltern und Kindern

  • OVG Berlin-Brandenburg, 21.02.2017 - 3 B 14.16

    Humanitärer Aufenthaltstitel; Geburt im Inland; Ausschluss des Familiennachzugs

    Ferner folgt aus § 82 Abs. 3 Satz 1 AufenthG eine Hinweispflicht für die Ausländerbehörde, die in aller Regel über bessere Kontakte und Kenntnisse hinsichtlich der bestehenden Möglichkeiten zur Beschaffung von Heimreisepapieren verfügt (VGH München, Beschluss vom 19. Dezember 2005 - 24 C 05.2856 - juris Rn. 43; VGH Mannheim, Urteil vom 3. Dezember 2008 - 13 S 2483/07 - juris Rn. 32; OVG Magdeburg, Beschluss vom 23. Juni 2014 - 2 L 32/13 - juris Rn. 16).
  • OVG Sachsen-Anhalt, 18.05.2017 - 2 M 34/17

    Aufenthaltserlaubnis aus humanitären Gründen

    Gesichtspunkte sind diesbezüglich vor allem, inwieweit Kenntnisse der dort gesprochenen und geschriebenen Sprache bestehen bzw. erworben werden können, inwieweit der Ausländer mit den dortigen Verhältnissen vertraut ist und inwieweit er dort bei der Wiedereingliederung auf Hilfestellung durch Verwandte und sonstige Dritte rechnen kann, soweit diese erforderlich sein sollte (vgl. Beschl. d. Senats v. 23.06.2014 - 2 L 32/13 -, juris, RdNr. 12, m.w.N.).
  • OVG Sachsen-Anhalt, 08.06.2015 - 2 M 29/15

    Notwendigkeit einer Abschiebungsankündigung

    Von besonderer Bedeutung für die Frage der Verwurzelung ist grundsätzlich auch die Rechtmäßigkeit des Aufenthalts (BVerwG, Urt. v. 30.04.2009 - BVerwG 1 C 3.08 -, juris RdNr. 20 und Urt. v. 26.10.2010 - BVerwG 1 C 18.09 -, juris RdNr. 14; BayVGH, Urt. v. 23.11.2010 - 10 B 09.731 -, juris RdNr. 43; Beschl. d. Senats v. 23.06.2014 - 2 L 32/13 -, juris RdNr. 8).
  • OVG Sachsen-Anhalt, 16.09.2014 - 2 O 81/14

    Aufenthaltserlaubnis für "faktische Inländer"

    Von besonderer Bedeutung für die Frage der Verwurzelung ist grundsätzlich auch die Rechtmäßigkeit des Aufenthalts (vgl. BVerwG, Urt. v. 30.04.2009 - BVerwG 1 C 3.08 -, juris RdNr. 20 und Urt. v. 26.10.2010 - BVerwG 1 C 18.09 -, juris RdNr. 14; BayVGH, Urt. v. 23.11.2010 - 10 B 09.731 -, juris RdNr. 43; OVG LSA, Beschl. v. 23.06.2014 - 2 L 32/13 -, juris RdNr. 8).
  • OVG Schleswig-Holstein, 11.07.2019 - 4 LA 83/18

    Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis - Aufklärungsrüge - Rüge der Verletzung des

    Nach zutreffender Auffassung des Verwaltungsgerichts hat ein ausreisepflichtiger Ausländer alle zur Erfüllung der Ausreisepflicht erforderlichen Maßnahmen zur Klärung seine Identität und zur Beschaffung eines gültigen Passes oder Passersatzpapiers einschließlich der Beschaffung von Dokumenten grundsätzlich auch ohne besondere Aufforderung durch die Ausländerbehörde einzuleiten (sog. Initiativpflicht, vgl. VGH München, Beschluss vom 8. Januar 2018 - 19 C 16.670 -, juris Rn. 8; OVG Lüneburg, Urteil vom 11. Juli 2014 - 13 LB 153/13 -, juris Rn. 53; OVG Greifswald, Urteil vom 24. Juni 2014 - 2 L 192/10 -, juris Rn. 33; OVG Magdeburg, Beschluss vom 23. Juni 2014 - 2 L 32/13 -, juris Rn. 16;OVG Münster, Beschluss vom 18. Juli 2011 - 17 A 175/11 -, juris Rn. 7; VGH Mannheim, Urteil vom 22. Juli 2009 - 11 S 1622/07 -, juris Rn. 87).
  • VGH Bayern, 06.06.2023 - 19 ZB 22.1978

    Ausweisung, Drogendelikte, Abwägung, Niederlassungserlaubnis, Verwurzelung,

    So seien das Ausmaß der "Verwurzelung" bzw. die für den Ausländer mit einer "Entwurzelung" verbundenen Folgen unter Berücksichtigung der verfassungsrechtlichen Vorgaben sowie des Art. 8 EMRK zu ermitteln, zu gewichten und mit den Gründen, die für eine Aufenthaltsbeendigung sprächen, abzuwägen (m.V.a. OVG LSA, BeckRS 2014, 55103 Rn. 8).
  • OVG Sachsen-Anhalt, 18.11.2014 - 2 M 117/14

    Unzumutbarkeit der Rückkehr bei faktischem Inländer

    Von besonderer Bedeutung für die Frage der Verwurzelung ist auch die Rechtmäßigkeit des Aufenthalts (Beschl. d. Senats v. 23.06.2014 - 2 L 32/13 -, juris RdNr. 8 sowie BVerwG, Urt. v. 30.04.2009 - BVerwG 1 C 3.08 -, juris RdNr. 20 und Urt. v. 26.10.2010 - BVerwG 1 C 18.09 -, juris RdNr. 14; BayVGH, Urt. v. 23.11.2010 - 10 B 09.731 -, juris RdNr. 43).
  • VG Magdeburg, 13.10.2014 - 3 B 660/14

    Verlängerung einer Aufenthaltserlaubnis mangels tatsächlicher oder rechtlicher

    Von besonderer Bedeutung für die Frage der Verwurzelung ist grundsätzlich auch die Rechtmäßigkeit des Aufenthalts (vgl. BVerwG, Urteile vom 30. April 2009, BVerwG 1 C 3.08, Rdnr. 20, und vom 26. Oktober 2010, BVerwG 1 C 18.09, Rdnr. 14, jeweils zitiert nach juris; VGH Bayern, Urteil vom 23. November 2010, 10 B 09.731, zitiert nach juris, Rdnr. 43; OVG Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 23. Juni 2014, 2 L 32/13, zitiert nach juris, Rdnr. 8).
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